Die Lese- Rechtschreibförderung hat an der Anna-Schmidt-Schule eine lange Tradition. Schon seit vielen Jahren werden die Kinder mit einer Teilleistungsschwäche im Bereich Lesen und Schreiben in einem extra eingerichteten Deutschförderkurs unterrichtet.
Wir wollen in den Kursen die Rechtschreibung und Lesefertigkeiten verbessern, mindestens genauso wichtig ist uns aber auch, den Kindern zu helfen, Ängste und Blockaden zu überwinden.
Befinden sie sich einmal in dem Teufelskreis der schlechten Noten und Frustration, ist es schwer, wieder aus eigener Kraft herauszukommen.
Die Förderkurse werden von der zweiten bis zur achten Klasse angeboten. Es handelt sich um Kleingruppen, um eine gezielte und individuelle Förderung zu gewährleisten. Die Kurse werden von einer Sozialpädagogin mit Zusatzausbildung zur Legasthenietrainerin oder einem Deutschlehrer/ einer Deutschlehrerin geleitet.
Dennoch sind der schulischen Förderung Grenzen gesetzt. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie allen beteiligten Lehrkräften.
Bei der Feststellung einer LRS ist es wichtig, die Rechtschreibleistungen des Kindes über einen längeren Zeitraum zu beobachten (nicht nur im Deutschunterricht, sondern auch in den anderen Fächern, insbesondere den Fremdsprachen) und ins Verhältnis zu den anderen Leistungen zu setzen. Es handelt sich bei einer Lese-Rechtschreibschwäche um eine Teilleistungsstörung. Das Kind kann in anderen Bereichen durchaus sehr gute Noten schreiben. In den seltensten Fällen handelt es sich um eine verminderte Intelligenzleistung.
In der Sekundarstufe sind die Leistungen der Grundschule mit einzubeziehen. Da sich an der Anna-Schmidt-Schule Frankfurt Grundschule und Gymnasium in einem Gebäudetrakt befinden, ist der Austausch zwischen den Lehrkräften leicht zu gewährleisten. Bei Grundschulkindern sind eventuelle Auffälligkeiten mit dem Kindergarten beziehungsweise aus niedrigeren Klassen mit einzubeziehen. Auch mögliche Einschränkungen der Grob- und Feinmotorik müssen unbedingt in Betracht für eine mögliche LRS gezogen werden, da diese eng mit der Wahrnehmung verbunden sind. Man sollte also bei der Beobachtung und der anschließenden Förderung das gesamte sensorische Spektrum beachten.
Auch auf das Arbeits- und Sozialverhalten ist ein besonderes Augenmerk zu richten.
Externe Gutachten, falls vorhanden, sollen natürlich in die Bewertung mit einbezogen werden.
In der fünften Klasse ist das Ergebnis des genormten Tests (s. unten) zu berücksichtigen. Dieser ist aber nicht alleine ausschlaggebend.
Zu Beginn eines Schuljahres werden die Kinder durch den Lehrer und gegebenenfalls die LRS- Förderkraft circa vier Wochen beobachtet. Kinder, die eine eventuelle Teilleistungsschwäche aufweisen, werden noch einmal gesondert beobachtet. In der Grundschule werden die Kinder, die dem Klassen- bzw. Deutschlehrer besonders aufgefallen sind, an die Deutschförderkraft verwiesen.
In der fünften Klasse wird der Test (DRT 5) bei Kindern mit Verdacht auf LRS durchgeführt und vom Deutschlehrer an die LRS- Förderkraft verwiesen, welche den Test auswertet.
Der Test wird ausgewertet:
Um einen weiteren Vergleich zu haben, wird in Klasse fünf ein einheitliches Diktat zu Beginn des Schuljahres geschrieben. Dieses wird ebenfalls in die Bewertung mit einbezogen.
Für Kinder, die am Förderkurs teilnehmen sollen, wird ein Förderplan erstellt, in welchem die Stärken sowie Schwächen und die anzustrebenden Ziele vereinbart werden. Der Förderplan wird halbjährlich evaluiert und mit den aktuellen Leistungen des Kindes verglichen. Ein neuer Förderplan wird anhand des alten Planes und den Evaluationsergebnissen für ein weiteres halbes Jahr mit der Deutschförderpädagogin und dem Klassen- bzw. Deutschlehrer erstellt.
Wir berufen uns auf folgende rechtliche Grundlagen:
- die VOLRR: Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen vom 18. Mai 2006 (Amtsblatt 6/2006);
- Erlass über Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006 (Amtsblatt 6/ 2006);
- Beschluss der Kultusministerkonferenz „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ vom 4. Dezember 2003, veröffentlicht im Amtsblatt 1/ 2004, S. 12- 13.
Die Förderung im Deutsch-Förderkurs ist individuell und vielseitig. Zudem ist es wichtig, dass die Deutschlehrkraft und die Deutschförderkraft in ständigem Austausch bleiben. Eine Grundlage des Förderkurses ist die AFS- Methode. Das bedeutet: 1. die Aufmerksamkeit und Konzentration müssen geschult, 2. die Sinneswahrnehmungen geschärft und 3. an typischen Fehlerquellen muss gearbeitet werden, z. B. den Dehnungs- Schärfungsfehlern. Eine gute Förderung von Kindern mit einer Teilleistungsschwäche besteht nicht nur aus dem Arbeiten mit häufigen Fehlerquellen, sondern beginnt mit dem Training der Aufmerksamkeit und endet mit der Schärfung der Sinne. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit im Kurs ist die Karteiarbeit.
Außerdem wird im Förderkurs auf den aktuellen Stoff des Deutschunterrichts eingegangen, sofern dieser die Rechtschreibung betrifft. Wichtig ist, dass es sich beim Förderkurs der Schule nicht um eine Deutschnachhilfe handelt, die auch zu Hause stattfinden kann, sondern um eine schulische Pflichtveranstaltung. Zusätzlich kann selbstverständlich ein Nachhilfelehrer zur Vertiefung mit dem Kind zusammenarbeiten.
Schulische Förderung heißt also konkret:
- Stärkung des Selbstbewusstseins und der Lernmotivation
- Aufhebung von Lernhemmungen und Blockaden
- Notenschutz und Nachteilsausgleich gewährleisten
- Übungen, die dem Unterrichtsstoff angepasst sind und die individuellen Probleme speziell bei der bei der Rechtschreibung verbessern
- Förderung der Lesefähigkeit und des Leseverständnis
- Übungen zur Förderung der Konzentration und der (Sinnes-)Wahrnehmung, sowie spezifischen Fehlerquellen (AFS- Methode nach Kopp- Duller)
- Karteiarbeit
Die Klassenkonferenz der fünften Klassen beschließt circa fünf Wochen nach Schulbeginn (kurz vor den Herbstferien) über den weiteren Verlauf. Gemeinsam wird beschlossen, ob ein Kind dem Förderkurs verbindlich beiwohnen soll und ob eine Notenbefreiung beziehungsweise ein Nachteilsausgleich (und in welcher Form) gewährt werden sollen. Gemäß der VOLRR gilt der Beschluss der Klassenkonferenz jeweils für ein Schulhalbjahr. Ebenfalls von der Klassenkonferenz in enger Zusammenarbeit mit der Deutschförderkraft wird ein individuelles Förderkonzept für jeden Schüler erarbeitet (Förderplan). Hier werden die besonderen Schwierigkeiten, die empfohlenen Maßnahmen sowie die zu erreichenden Ziele festgehalten. Für Schüler, die verbindlich und regelmäßig am Förderkurs teilnehmen, gilt der festgelegte Notenschutz zu jeder Zeit. Die Fehler beim Lesen und in der Rechtschreibung werden nicht gewertet. Dies gilt für das Fach Deutsch, aber auch für alle anderen Fächer. Fällt die Rechtschreibleistung punktuell besser aus als mangelhaft, wird dies zwar unter die Arbeit geschrieben, für die Zeugnisnote spielt es allerdings keine Rolle. Der Notenschutz gilt wie bereits erwähnt für ein Schulhalbjahr und kann nicht beliebig aufgehoben und wieder eingesetzt werden. Er muss außerdem unter „Bemerkungen“ im Zeugnis dokumentiert werden.
Die Klassenkonferenz entscheidet auch, ob ein Notenschutz gewährt wird und/ oder ein Nachteilsausgleich. Je nach Schüler können die Nachteilsausgleiche variieren, zum Beispiel kann mehr Zeit zum Durchlesen gewährt werden, die Klausur kann in einer größeren Schrift ausgegeben werden oder es werden Einzeldiktate geschrieben. Die Deutschförderlehrerin kann nach Absprache mit dem Lehrer auch die Diktate in der kleinen Gruppe mit den Kindern schreiben. Man kann sich dann dem Tempo der Kinder besser anpassen als in der großen Gruppe. Die Richtlinien für den Nachteilsausgleich beziehen wir auch aus dem „Erlass über Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006 (Amtsblatt 6/ 2006)“.
Der Nachteilsausgleich sollte dem Notenschutz vorgezogen werden.
Muss die Deutschförderkraft oder die Deutschlehrerin/-lehrer feststellen, dass der Schüler nicht in ausreichendem Maß an der Verbesserung und Überwindung seiner LRS-Problematik mitarbeitet, so kann die Klassenkonferenz beschließen, dass der Nachteilsausgleich bzw. der Notenschutz widerrufen wird.
Falls der Schüler/ die Schülerin dreimal unentschuldigt fehlt, so kann die Notenbefreiung bzw. der Nachteilsausgleich ebenfalls nicht mehr garantiert werden. Auch die Lehrer der betroffenen Schüler sollen darauf achten, dass der Förderkurs regelmäßig stattfinden kann (Ausflüge, Theaterproben sollten nach Möglichkeit nicht immer auf den Tag gelegt werden, an dem der Förderkurs stattfindet). Es handelt sich um gleichwertigen Unterricht, der nur in Ausnahmefällen nicht besucht werden kann.
Zudem können Schüler den Förderkurs nur zum Ende eines jeweiligen Halbjahres verlassen. Auch wenn der Schüler sich stark verbessert, ist es, um den stetigen Fortschritt zu gewährleisten, unerlässlich, dass das Kind zunächst weiter am Förderkurs teilnimmt und auch danach weiterhin ausreichend gefördert wird.
Auch ein Einstieg in den Kurs ist nur zum Halbjahr möglich. In Ausnahmefällen können die Klassenkonferenz und die Deutschförderkraft für einen Einstieg während des Halbjahres stimmen. Grundsätzlich ist aber davon abzusehen, da sonst zu viel Unruhe in die Gruppe kommt und die anderen Kinder gestört werden können.
Zunächst werden die Eltern der betroffenen Kinder schriftlich über den Beschluss der Klassenkonferenz informiert. Falls es von Seiten der Eltern gewünscht wird, laden wir sie zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem die Entscheidung, das Kind in den Förderkurs zu schicken erklärt sowie das weitere Vorgehen erläutert werden. Des Weiteren haben die Eltern die Möglichkeit, sich über die Fördermaterialien und die Arbeitsweise im Förderkurs zu informieren. Erwartungen können geklärt werden und die Eltern können erfahren, wie sie ihr Kind zu Hause am effektivsten fördern können.
Auf Wunsch erhalten die Eltern eine Literaturliste mit einer Auswahl an Übungsmaterialien und Fördermöglichkeiten, die sich als besonders geeignet erwiesen haben.
Gegen Ende des ersten Schulhalbjahres findet ein Elternabend für alle interessierten Eltern über LRS und die geeignete Förderung statt.
Zudem informieren die Klassenleitungen am ersten allgemeinen Klassenelternabend im Schuljahr über die LRS- Förderung.
Da der Förderkurs nur bis einschließlich der achten Klasse angeboten wird, wird für SchülerInnen ab der neunten Klasse zusammen mit dem Deutschlehrer und den Eltern sowie den betroffenen Schülern und der Deutschförderpädagogin erarbeitet, wie die individuelle Förderung weiterhin aussehen soll. Eine private Förderung muss im Förderplan und der Schülerakte vermerkt werden.
In der Sekundarstufe II muss der Nachteilsausgleich bzw. der Notenschutz beim staatlichen Schulamt beantragt werden und eine externe Förderung muss in Anspruch genommen werden. Der schulpsychologische Dienst trifft dann eine verbindliche Entscheidung, die in der Schülerakte festgehalten wird.
Für weitere Fragen und als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Doege und Frau Weingärtner-Friedrich zur Verfügung.